Leistungen die von der Grundversicherung (KVG) übernommen werden:
- 7 Schwangerschaftskontrollen in einer physiologischen Schwangerschaft
- 150 CHF Kostenbeteiligung an einem Geburtsvorbereitungskurs
- Geburtsbetreuung am Geburtsort (Geburtshaus, Spital, zu Hause)
- Wochenbettbegleitung durch die Hebamme in den ersten 56 Tagen nach der Geburt
- Bei Erstgebärenden, Zwillingen, Frühgeburten oder Kaiserschnitt werden 16 Besuche von der Grundversicherung übernommen
- Bei Mehrgebärenden werden 10 Besuche durch die Grundversicherung übernommen
- 3 Stillberatungen
- Nachkontrolle bei der Mutter durch den Gynäkologen/In 6-8 Wochen nach der Geburt
Wichtig: Bei Personen, welche als säumige Prämienzahler hinterlegt sind, rechne ich den Wochenbettbesuch direkt vor Ort ab. Um eine vorzeitige Information bin ich sehr dankbar.
Leistungen, welche nicht von der Grundversicherung (KVG) übernommen werden:
- Hebammengespräch
- Geburtsvorbereitungskurs wird nicht komplett übernommen, einmalig werden 150 CHF übernommen
- Termine welche nicht vor 24h abgesagt werden, werden zum üblichen Honorar in Rechnung gestellt
Pikettentschädigung/Wartgeld:
Als freiberufliche Hebamme stehe ich rund um den errechneten Geburtstermin für die geplante Wochenbettbetreuung auf Bereitschaft. Das bedeutet, dass ich jederzeit bereit bin, den ersten Wochenbettbesuch durchzuführen. Zudem bin ich auch ausserhalb der vereinbarten Wochenbettbesuche für eure Anliegen erreichbar. Für diese Bereitschaft wird ein sogenanntes Wartgeld bzw. eine Pikettentschädigung verrechnet. Im Kanton Zug wird diese von der Wohngemeinde übernommen. Die Regelung unterscheidet sich jedoch je nach Kanton. In einigen Kantonen wird die Pikettentschädigung direkt den werdenden Familien in Rechnung gestellt.
Mein Einsatzgebiet:
Ich biete meine Leistungen im ganzen Kanton Zug an.
